am 22./ 23. Mai 2003
in Ludwigsburg
___________________________________________________________________
TOP 4: Stellenwert
der Eltern- und Familienbildung –
Stärkung der
Erziehungskompetenz der Eltern
Beschluss:
1. Neuer
Stellenwert von Eltern- und Familienbildung
Die Jugendministerkonferenz hat sich in Fortführung ihrer in den letzten Jahren gefassten Schwerpunktbeschlüsse zur Gewalt- und Deliktprävention, zur Bildung von Kindern, zu den Konsequenzen aus der PISA-Studie sowie zu den Anforderungen einer modernen Wissensgesellschaft in ihrer diesjährigen Sitzung umfassend mit den Handlungsmöglichkeiten der Eltern- und Familienbildung befasst.
In Anerkennung der elementaren Bedeutung der Familie für den Erhalt einer menschlichen Gesellschaft, vor allem für das gelingende Aufwachsen junger Menschen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten, verfolgt die Jugendministerkonferenz generell das Anliegen, die Erziehungskraft in den Familien zu stärken.
Verantwortliches Leben mit Kindern verlangt mit Blick auf wachsende Anforderungen an Erziehung und Bildung von Eltern in zunehmendem Maße die gezielte Aneignung entsprechender Kompetenzen. Die Eltern- und Familienbildung leistet hierzu einen grundlegenden Beitrag. Deshalb setzt sich die Jugendministerkonferenz mit Nachdruck für eine generelle Stärkung des Stellenwerts der Eltern- und Familienbildung als wesentliches Element zeitgerechter Bildungskonzepte ein. Sie verfolgt dieses Ziel vor allem durch die Förderung neuer innovativer Ansätze zur Erweiterung der Bildungsangebote und Erhöhung ihrer Akzeptanz, durch verstärkte Öffentlichkeitsarbeit, durch intensivere Forschung und wissenschaftliche Begleitung zur Unterstützung der notwendigen Qualitätsentwicklung sowie mit einem höheren Grad an Verbindlichkeit für die Sicherstellung eines bedarfsgerechten Angebots.
2. Öffentliche Verantwortung für die Förderung
der Erziehung in der Familie
Die vorrangige Verantwortung für die Erziehung liegt bei den Eltern. In der Familie erfahren die Kinder grundlegende Werte und Einsichten über menschliche Beziehungen, den Umgang miteinander, über Verantwortung und soziales Lernen. Die in der Familie erfahrenen Bindungen, Orientierungen und Kompetenzen sind entscheidende Grundlage für die Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen und damit auch wesentliche Bedingung für den Erfolg schulischer und beruflicher Bildung.
Die stärkere Betonung öffentlicher Verantwortung für das Aufwachsen junger Menschen bedeutet nicht, diesen Vorrang elterlicher Verantwortung für die Erziehung der Kinder zu schmälern. Diese ist vielmehr einzufordern und zugleich zu fördern. Steigende Anforderungen an die Qualität elterlicher Erziehung und zugleich schwierige Alltagsbedingungen, wie zum Beispiel die Probleme bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, ergeben immer häufiger Belastungssituationen, in denen es Eltern schwer fällt, den Ansprüchen gerecht zu werden. Deshalb muss es möglich und selbstverständlich sein, sich durch Informations- und Bildungsangebote Erziehungskompetenz für die verschiedenen Lebens- und Entwicklungsphasen zu erwerben. Die hohen Erwartungen an die Bereitschaft und Fähigkeit der Eltern, im breiten Spektrum der erzieherischen Aufgaben von der Werteerziehung über Sprachförderung, soziales Lernen, gesundheitsbewusstes Leben, Begleitung der schulischen Entwicklung bis hin zum Umgang mit den Medien lassen sich nur erfüllen, wenn insgesamt die staatliche Gemeinschaft im Rahmen ihres Schutz- und Förderauftrags gemäß Artikel 6 Grundgesetz Eltern von Anfang an bei der Stärkung ihrer Erziehungskompetenz unterstützt.
3. Eltern-
und Familienbildung – ein Angebot für alle Eltern
Es ist deshalb erforderlich, ein breitenwirksames Angebot an Eltern- und Familienbildung zu entwickeln, das sich grundsätzlich an alle Eltern richtet und möglichst viele erreicht. Dafür ist es insbesondere erforderlich, die Bedürfnisse und Interessen der Eltern bei der Ausgestaltung der Angebote zu berücksichtigen und die Veranstaltungen darauf auszurichten, dass die Eltern konkrete Unterrichtungen für eine verbesserte Gestaltung ihres familiären Alltags erhalten und die Freude an dem Zusammenleben mit Kindern gestärkt wird. Entsprechende Offenheit schafft zugleich die notwendige Akzeptanz in der Breite, um gerade auch die Familien zu erreichen, die besonders auf Leistungen zur Stärkung der Erziehungskompetenz angewiesen sind. Für besondere Zielgruppen beziehungsweise Familien in besonderen Belastungssituationen müssen die Zugänge durch neue Methoden und Formen sowie durch Angebote mit spezifischen Inhalten verbessert werden.
Eltern- und Familienbildung muss vielfältige Formen und Wege nutzen. Die anerkannten Institutionen der Eltern- und Familienbildung wie Familienbildungsstätten und vergleichbare Einrichtungen (z.B. Volkshochschulen) leisten einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung des Kernangebots. Dieses muss durch Ausbau, Qualitätsverbesserung und Kooperation mit informellen oder anderen formellen Angeboten ergänzt und optimiert werden.
Über die notwendige Angebotsverbesserung hinaus sind verstärkt Methoden zu entwickeln, um gegenüber Eltern die Attraktivität von Bildungsangeboten, zum Beispiel durch besondere Formen der Honorierung oder durch die Verkoppelung mit anderen Leistungen, zu steigern und Eltern gezielt zur Nutzung zu motivieren.
4. Familienbildung
hat viele Orte und Formen
Inhalte der Eltern- und Familienbildung lassen sich in den verschiedensten Zusammenhängen und aufeinander aufbauend in den familiären Alltag integrieren; zum Beispiel bei der Geburtsvorbereitung, bei den medizinischen Untersuchungen des Kindes, im Kontext von Krippe, Kindergarten, Hort, Schule, Familienferienangeboten, Sprachförderung von Migranten oder beruflicher Bildung. Indem solche Orte und Einrichtungen genutzt werden, die auch von weniger bildungsgewohnten Eltern aufgesucht werden und damit eine große soziale Reichweite haben, kann zugleich der notwendige niedrigschwellige Zugang zu Eltern- und Familienbildungsangeboten am effektivsten realisiert werden.
Die Jugendministerkonferenz sieht es als besondere Verpflichtung der Kinder- und Jugendhilfe an, funktional in ihren vielfältigen Leistungsbereichen familienbildungsrelevante Elemente zu integrieren. Vor allem die Verbindung von Hilfen zur Erziehung mit Eltern- und Familienbildung bietet Chancen, besonders belastete Familien zu erreichen. Die Jugendministerkonferenz setzt sich dafür ein, dass im Zuge des auch wegen der demografischen Veränderungen gebotenen allmählichen Umbaus der Tageseinrichtungen für Kinder die Eltern- und Familienbildung dort zu einem wichtigen Aufgabenelement entwickelt wird. Kindertagesstätten sowie auch Schulen sollen sich zunehmend als Orte und Initiatoren für eltern- und familienbildungsrelevante Aktivitäten öffnen. Kindertagesstätten sind die frühesten institutionellen Partner für junge Eltern. Sie sollen den Eltern die Einrichtungen auch als Orte für selbst organisierte Treffen zur Verfügung stellen und ihnen die Möglichkeit bieten, eigene Netzwerke für Selbsthilfe und Beratung zu entwickeln und diese wiederum in die Arbeit der Kindertagesstätten einbringen.
Für den Bereich der Schule ist vor allem darauf hinzuwirken, dass die Konzepte für den anstehenden Ausbau von Ganztagsschulen und die ganztägigen schulischen Betreuungsangebote intensivere Formen der Zusammenarbeit mit Eltern aufnehmen, die ganz wesentlich auch Aspekte der Eltern- und Familienbildung einschließen. Die Jugendministerkonferenz wird diesen Beschluss der Kultusministerkonferenz übermitteln und sie bitten, zu seiner Umsetzung beizutragen. Sie bittet zusätzlich die gemeinsame Arbeitsgruppe der AGOLJB und des Schulausschusses zum Thema „Jugendhilfe und Schule“, sich auch mit den Möglichkeiten für eine Verbesserung der Familienbildungsangebote und der Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe auf diesem Gebiet zu befassen.
5. Eltern-
und Familienbildung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe
Eltern- und Familienbildung in ihren vielfältigen Inhalten, Formen und Bezügen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, zu deren Erfüllung viele beitragen können. Die Jugendministerkonferenz hält es für notwendig, dass auch die Medien aus eigener Kompetenz, vor allem aber in Zusammenarbeit mit den Trägern der Familienbildung, relevante Beiträge zur Eltern- und Familienbildung leisten, sich als Vermittler einbringen oder als solche genutzt werden.
Zudem sind auch die neuen Medien verstärkt für Elternbildung und Elternberatung nutzbar zu machen. Sie bieten zusätzliche Zugangswege und sind geeignet, neue Zielgruppen bei Eltern zu erschließen. Die Jugendministerkonferenz verweist in diesem Zusammenhang besonders auf das Vorhaben der Obersten Landesjugendbehörden, eine Internetplattform für Erziehungs- und Familienberatung zu schaffen.
Die Wirtschaft baut auf sozialkompetente, motivierte, konzentrationsfähige und zuverlässige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Eltern- und Familienbildung kann dazu wesentlich beitragen. Die Jugendministerkonferenz hält es deshalb für folgerichtig, wenn sich auch die Tarifpartner und die Betriebe durch eigene Maßnahmen, unter anderem im Rahmen betrieblicher Fortbildung oder durch Unterstützung externer Angebote, für die Förderung der Eltern- und Familienbildung einsetzen.
6. Eltern-
und Familienbildung muss rechtzeitig einsetzen
Eltern- und Familienbildung muss frühzeitig beginnen. Die Jugendministerkonferenz hält es für besonders notwendig, für die Phase der Familiengründung, der Gestaltung elterlicher Partnerschaft, der Rollenfindung als Mütter und Väter und der kompetenten Pflege und Versorgung in der ersten Lebensphase eines Kleinkindes die Angebote der Eltern- und Familienbildung besser erreichbar, im Angebot transparenter, regelhafter und mit größerer Verbindlichkeit auszugestalten. Die gut in Anspruch genommenen Geburtsvorbereitungskurse müssen genutzt werden, um daran mit gleicher Selbstverständlichkeit Informationsangebote für die verschiedenen Lebensphasen des Kindes und der Partnerschaft anzuknüpfen. Die Nachsorge durch Hausbesuche von Hebammen, auf die gesetzlicher Anspruch besteht, ist mit Eltern- und Familienbildungsangeboten so zu verknüpfen, dass alle Eltern erreicht werden. In dieser Phase stellt die Beratung von Eltern zugleich die Weichen für zukünftiges Bildungsverhalten von Eltern und für ihre Fähigkeit, gegebenenfalls bei besonderem Unterstützungsbedarf notwendige Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die AGOLJB wird gebeten, mit den Zuständigen die Möglichkeiten der Vernetzung mit der Arbeit der Hebammen zu klären.
Die Jugendministerkonferenz betont in diesem Zusammenhang, dass die Grundlagen für den Aufbau von Eltern- und Familienkompetenz bereits durch die Bildung und Erziehung junger Menschen in Familie, Schule und außerschulischer Jugendarbeit geschaffen werden. Die Jugendministerkonferenz appelliert deshalb an die Kultusministerkonferenz, die für Familien und Erziehung wichtigen sozialen Kompetenzen wirksam zum Gegenstand schulischer Bildung zu machen.
7. Eltern- und Familienbildung muss gezielt in
besonderen Belastungssituationen wirken
Eltern mit Kindern sind in schwierigen Lebenslagen oder in besonders belasteten Familiensituationen wie bei Langzeitarbeitslosigkeit, Pflege, Behinderung oder schwerer Krankheit eines Familienangehörigen, längerer Abhängigkeit von Sozialhilfe, Trennung, Scheidung, ungewollter Elternschaft oder Migration besonders auf Unterstützung angewiesen. Die Jugendministerkonferenz setzt sich deshalb dafür ein, in entsprechenden Lebenslagen gesetzliche Leistungen und Verfahren mit Angeboten der Eltern- und Familienbildung oder -beratung zu verbinden.
Entsprechende Institutionen sind dafür zu gewinnen, im Rahmen ihrer Kompetenzen eigene Bildungsangebote zu machen, in Zusammenarbeit mit Trägern der Eltern- und Familienbildung einzubringen oder auf Möglichkeiten der Eltern- und Familienbildung gezielt hinzuweisen.
8. Öffentliches
Bewusstsein durch verstärkte Öffentlichkeitsarbeit verändern
Die Jugendministerkonferenz tritt dafür ein, die Öffentlichkeitsarbeit für Eltern- und Familienbildung zu intensivieren und die Tatsache in das gesellschaftliche Bewusstsein zu bringen, dass Familiengründung und verantwortliches Leben mit Kindern ein hohes Maß an Wissen, Kompetenz und Fantasie verlangen. Die Angebote der Eltern- und Familienbildung müssen in gleicher Weise populär werden wie dies für andere Bereiche von Bildung und Beratung gilt. Darüber hinaus sollten Eltern insgesamt über die Förder- und Hilfemöglichkeiten der Kinder- und Jugendhilfe informiert sein.
Die Jugendministerkonferenz appelliert in diesem Zusammenhang an die Programmverantwortlichen der öffentlich-rechtlichen und privaten Medien, familienrelevante Themen verstärkt zum Inhalt eines pluralen Programmangebots zu machen und intensiver ihre Möglichkeiten zur Information von Eltern und Familien zu Erziehungs- und Familienfragen, bis hin zu spezifischen Ratgebersendungen, zu nutzen.
9. Grundverantwortung der Kinder- und
Jugendhilfe präzisieren
Die zentrale Verpflichtung zur Sicherstellung der Eltern- und Familienbildung liegt bei den öffentlichen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe (§ 16 in Verbindung mit §§ 79, 85 SGB VIII). Es ist geboten, unter Beachtung der primären Verantwortung der örtlichen Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe den Auftrag gemäß § 16 Abs. 3 SGB VIII unter rechtlichen, fachlichen und finanziellen Aspekten in den Ländern und Kommunen zu konkretisieren und damit auch verbindlicher zu machen.
Die gegebene und weiter zu entwickelnde Vielfalt der Eltern- und Familienbildung in den verschiedensten Formen und Zusammenhängen lässt sich nachhaltig nur durch die Bildung entsprechender Netzwerke vor Ort nutzen. Diese tragen auch dazu bei, der Eltern- und Familienbildung eine wirksamere Interessenvertretung zu sichern. Entsprechende Prozesse sind auf Initiative und Koordinierung angewiesen. Zur Unterstützung der notwendigen Vernetzungsarbeit sollten von den Ländern unter Beachtung der besonderen Verantwortung der örtlichen Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe geeignete Umsetzungs- und Förderkonzepte entwickelt werden. Die Jugendministerkonferenz betont in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit, Eltern- und Familienbildung zu einem qualifizierten Bestandteil der Jugendhilfeplanung zu machen und für die hierzu notwendigen Daten Sorge zu tragen.
10. Forschung und wissenschaftliche Begleitung der Eltern- und Familienbil-dung verstärken
Die Qualifizierung der Eltern- und Familienbildung macht es notwendig, sie stärker zum Gegenstand wissenschaftlicher Forschung und Begleitung zu machen. Bestehende Angebote sind in ihrer Qualität und Wirkung differenzierter zu beschreiben und auf Möglichkeiten ihrer Weiterentwicklung zu untersuchen.
Die Jugendministerkonferenz stellt fest, dass Eltern- und Familienbildung in den letzten Jahren unter anderem durch den Einsatz neuer, innovativer Programme zur Förderung der Eltern-Kind-Interaktion in ihrem Spektrum deutlich erweitert wurde. Allerdings fehlt es an der notwendigen Transparenz des Gesamtangebots der Eltern- und Familienbildung und ihrer qualitativen Möglichkeiten. Die Jugendministerkonferenz bittet deshalb den Bund, unter Einbeziehung des Deutschen Jugendinstituts die notwendige Angebotserweiterung und Qualitätsentwicklung insbesondere zur Verbesserung der Attraktivität und Wirkung der Eltern- und Familienbildung durch eine Analyse der aktuellen Situation, durch innovative Modelle und durch eine handlungsorientierte wissenschaftliche Begleitung der Veränderungsprozesse zu unterstützen.
11. Der Beschluss wird veröffentlicht.